Im französischen Strafrecht gehört ein Strafmandat zur weniger schweren Kategorie der Ordnungswidrigkeiten und ist mit einem Bußgeld belegt, das weit geringer ist als 3000€ Es wird von der Verordnung für Übertretungen geregelt, die von der Verfassung 1958 festgelegt wurden, ebenso wie durch das Strafgesetzbuch und durch Beschluss des obersten Verwaltungsgerichts. Folglich gehören Strafmandate zum Gebiet der Verordnungen und haben keinen rechtlichen Charakter (Gebiet des Gesetzes).
Die große Mehrheit der Strafmandate ist mit Verstößen gegen die Verkehrssicherheit verbunden und wird von einem Ordnungsbeamten ausgegeben, der die von einem Verkehrssünder begangene Ordnungswidrigkeit protokolliert. Der Fahrzeughalter erhält einen Bußgeldbescheid mit dem zu zahlenden Betrag, der je nach Art der Ordnungswidrigkeit variiert: Überschreiten der Park- oder Haltedauer, Nichtbeachten von Ampeln oder Verkehrsschildern usw. Strafmandate wurden in 5 Kategorien eingeteilt, die den Betrag des Bußgelds festlegen: Dieser reicht von maximal 38€ in der 1. Klasse bis maximal 1500€ in der 5. Klasse (bis zu 3000€ im Wiederholungsfall, der keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Delikt darstellen würde).
Das Polizeigericht oder die nahe gelegene Gerichtsbarkeit richten über Ordnungswidrigkeiten körperlicher und moralischer Personen ebenso wie der Polizei. Übrigens können Ordnungswidrigkeiten nicht zu einer Freiheitsstrafe führen, außer im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegenden Folgen, doch dann wird von einem Delikt und nicht von einer Ordnungswidrigkeit gesprochen.
Seit dem 23. Mai 2011 sind die Ordnungsbeamten mit elektronischen Geräten ausgestattet, mit denen sie begangene Ordnungswidrigkeiten aufnehmen und an das Nationale Bearbeitungszentrum (CNT) senden. Dank dieses Systems der Kennzeichenerkennung wird der Inhaber der Zulassungsbescheinigung ermittelt und ihm automatisch ein Strafmandat an seine Wohnadresse gesandt. Der altbekannte Strafzettel fällt somit weg und es wird nur eine Mitteilung unter den Scheibenwischer geklemmt.