Der Parkplatzbetreiber ist für die Verwaltung eines Parkplatzes verantwortlich. Der Parkplatzbetreiber verwaltet insbesondere die Stellplätze eines Parkplatzes und sorgt dafür, dass die Bedingungen für den Kundenempfang und für die Überwachung ausreichend sind, um die Sicherheit des Parkplatzes zu gewährleisten. Jedoch und trotz der vorherrschenden Überwachungsmaßnahmen des Parkhauses ist der Parkplatzbetreiber im Fall von Diebstahl oder Beschädigung des auf seinem Parkplatz abgestellten Fahrzeugs nicht haftbar.
Der Parkplatzbetreiber kommt für die Kosten in Verbindung mit dem Betrieb und der Anwendung der geltenden Vorschriften für seinen Parkplatz auf. Beleuchtung, Belüftung, der Zugang für Fußgänger oder Fahrzeuge, die Verwaltungsgeräte (Bezahlung, Videoüberwachung, Sprechanlage usw.) oder die Sicherheitsausgänge sind alles Elemente, deren Funktionen und Finanzierung der Parkplatzbetreiber verwalten muss.
Anders gesagt, der Parkplatzbetreiber verwaltet seine Einrichtung und hat somit sicherzustellen, dass sein Parkplatz den gesetzlich auferlegten Regulierungen und Normen für die Verwaltung eines Parkplatzes (Sicherheit, Zugänglichkeit, Brandschutz usw.) entspricht.