Das Parken berechtigt den Fahrer, sein Fahrzeug für eine bestimmte Dauer auf einem Parkplatz oder auf der Straße abzustellen. Allgemein ist das Parken unabhängig von der Lage (innen oder außen), gebührenpflichtig. Die Parkzonen, deren Flächen weltweit immer mehr zunehmen, haben wesentlichen Einfluss auf die Effizienz des Autoverkehrs in der Stadt. Das Parken gehört somit zu den wichtigsten Fragen in Bezug auf die Verkehrspolitik und Stadtplanung, denn es wirkt sich direkt auf die Belegung oder Entlastung des Straßennetzes im städtischen Raum aus.
Rechtlich sind Parken und Halten zu unterscheiden. Das internationale Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen von 1968 legte die Unterscheidung zwischen dem Parken und dem Halten eines Fahrzeugs fest:
Demnach gilt es als Parken, wenn ein Fahrzeug für längere Zeit abgestellt wird, als es für das Ein- oder Ausladen von Sachen oder das Ein- und Aussteigen von Personen erforderlich ist. Das Parken ist von einem anderen Grund motiviert als der Notwendigkeit, einem anderen Fahrer oder Hindernis auszuweichen oder die Verkehrsregeln einzuhalten.
Man verwendet die Bezeichnung Halten für ein Fahrzeug, das nur für die erforderliche Zeit abgestellt wird, um Dinge aus- oder einzuladen oder Personen ein- oder aussteigen zu lassen.
Die Zeitbegrenzungen, die festlegen, ob ein Fahrzeug hält oder parkt, sind durch die nationale Gesetzgebung geregelt.