Ein Fahrzeug ist ein Transportmittel (privat oder öffentlich), das der Fortbewegung über kurze oder lange Strecken dient. Meist wird damit ein motorisiertes Fahrzeug gemeint, das also von einem Motor angetrieben wird: PKW, Bus, Métro, Zug, Straßenbahn, RER, Seilbahn, Boot und sogar ein Fahrstuhl. Jedoch kann man auch Fahrräder, Inlineskate, Skateboards, Skis, Schlittschuhe usw. als Fahrzeuge bezeichnen, die durch Körperkraft betrieben werden.
Wenngleich die Definition dieses Begriffes einfach und allgemein bekannt ist, stellt sich das Problem der rechtlichen Definition oft bei einem Unfall. So wird jedes Gerät, das sich durch eine eigene Vorrichtung wie einen Motor, den Zug durch Tiere, ein Segel, Ruder oder Pedalen fortbewegt, als Fahrzeug betrachtet. Dies umfasst Fahrzeuge für die Fortbewegung auf dem Boden, dem Wasser oder in der Luft.
Landläufig bezeichnet das Wort Fahrzeug in erster Linie ein Auto und weniger andere Fortbewegungsmittel mit oder ohne Motor, denn als Fahrzeuge gelten auch Schlitten, Roller, Handkarren, Kajaks, Tretboote, Flugzeuge, LKWs, Caravans, Gleitdrachen und sogar Satelliten im Orbit. Fahrzeuge werden nach der Antriebsart (Tier, menschliche Körperkraft, Motor), aber auch nach der Art der Zugkraft eingeteilt (Fahrzeuge, die durch Windkraft, Erdanziehung oder Trägheit gezogen werden) oder nach der Art des Triebwerks (Antriebsrad, Stahltriebwerk usw.).