Eine Aufsichtsperson ist für die Überwachung und somit die Sicherheit von Sachgut, Gebäuden oder Personen verantwortlich. Im Rahmen der Überwachung eines Parkhauses gehört zu ihrer Tätigkeit die Kundenbetreuung, die Zugangskontrolle für das Parkhaus, Überwachungsrundgänge, Beobachtung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Eingreifen gemäß den Bestimmungen im Notfall, Alarmierung und Unterstützung der Einsatzkräfte. Gleichzeitig hat die Aufsichtsperson Bericht über Ereignisse oder Tätigkeiten zu verfassen.
Die Aufsichtsperson sorgt somit für die Sicherheit der betreffenden Einrichtung. Durch die Überwachung der Ein- und Ausgänge trägt sie zur Verhütung von Diebstahl oder böswilliger Beschädigung bei. Der Aufsichtsperson obliegt es auch, Maßnahmen für die Gewährleistung der Sicherheit und den Brandschutz zu ergreifen.
Zur korrekten Erfüllung ihrer Überwachungsfunktion werden die Aufsichtspersonen allgemein von einem System von Überwachungsvideos, Softwareprogrammen für die Zufahrtskontrolle, einem Brandmeldesystem u. ä. unterstützt.