Der französische Ausdruck für das Abschleppen mettre en fourrière geht auf das mittellateinische Wort fotrum zurück, das einen Pfandstall bezeichnet. Herrenlose Tiere oder Fahrzeuge, die die Ordnung störten, wurden hier in Gewahrsam genommen. Die Regulierungen zum Abschleppen sind von Land zu Land unterschiedlich. In Frankreich sind die Kosten für das Abschleppen vom Fahrzeughalter zu tragen, und das Fahrzeug bleibt bis zur Entscheidung der zuständigen Behörden in Gewahrsam. Die Gründe für das Abschleppen sind verschieden und vielfältig. So kann es aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren unter Alkoholeinfluss, einer Regelwidrigkeit in Bezug auf die Versicherung, einer Störung der öffentlichen Ordnung oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit auferlegt werden.
Das Abschleppen kann von Polizeibeamten verschiedener Ränge angeordnet werden. Darüber hinaus hat der Beamte, der das Abschleppen anordnet, im Beisein des Mitarbeiters des Abschleppdienstes ein Dokument zu verfassen, das den Zustand des Fahrzeugs vor dem Abschleppen beschreibt. Somit sollen Reklamationen des Fahrzeughalters ausgeschlossen werden Dieser erhält sein Fahrzeug gegen die Zahlung der Gebühren zurück und kann zu erforderlichen Reparaturen verpflichtet werden, wenn der Experte Mängel feststellte.